Wanderrahmenplan
1. Eintägige Wanderungen
Ein- und mehrtägige Wanderungen bzw. Klassenfahrten sind wesentliche Elemente des
Schulprogramms. Pro Schuljahr sollen zwei oder drei eintägige Unternehmungen im
Klassenverband stattfinden. Die Unternehmung soll möglichst einen inhaltlichen Bezug zum
Unterricht haben.
Um diesen Tag möglichst effektiv zu gestalten, sollte diese Unternehmung in der näheren
Umgebung von Augustdorf stattfinden (ca. 60 km Umkreis), so dass die Ziele zu Fuß oder mit
einem kurzen Bustransfer bequem zu erreichen sind. In den Klassenstufen 5 bis 8 sind zwei bis
drei Unternehmungen mit einer Kostenobergrenze von 35 € pro Schüler vorgesehen.
In den Klassenstufen 9 und 10 können zwei eintägige Unternehmungen im Schuljahr
mit einer Kostenobergrenze von 40 € pro Schüler durchgeführt werden.
Zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht fahren in der Regel zwei Lehrkräfte pro Klasse als
Begleiter mit. Anstelle der zweiten Lehrkraft ist die Teilnahme eines Erziehungsberechtigten
möglich.
2.Schulwandertag
Die Förderung der Allgemeinbildung ist der Schule ein wichtiges Anliegen. Dazu gehören
geografische Kenntnisse und auch Wissen über Wirtschaft, Kultur und Naturwissenschaften.
Jedes Jahr wird ein Schulwandertag organisiert, der alle zwei Jahre in eine Stadt führt und sich mit
einem sportlich orientierten „Wandertag“ in der näheren Umgebung der Gemeinde Augustdorf
abwechselt. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer nehmen an dieser
Veranstaltung teil. Ein weiterer positiver Effekt ist die Stärkung des Gemeinschafts- und
Zusammengehörigkeitsgefühls.
Um den Wissenszuwachs zu sichern, ist eine intensive Auseinandersetzung mit einzelnen
Aspekten der besuchten Stadt nötig.
Vor dem Schulwandertag erfolgt aus diesem Grund eine
dreitägige Projektphase. Dabei ordnen sich die Schülerinnen und Schüler Angeboten, wie der
Besichtigung eines Betriebes, Museums etc. zu, die von der Lehrerschaft in Zusammenarbeit mit
der Schulkonferenz und dem Schülerrat erstellt worden sind. Den Abschluss bildet ein Event im
außerschulischen Lernort der besuchten Stadt.
Der Organisationsaufwand ist ziemlich
umfangreich. Dazu gehören die Organisation von 10 Bussen, von Führungen durch Museen,
Parks, historische Gebäude, Industrieunternehmen, Fußballclubs, Sporteinrichtungen etc. und die
Vorbereitung der Projekttage.
Dieses Mammutunternehmen ist daher nur alle zwei Jahre durchführbar.
Augustdorf bietet eine reichhaltige Naturumgebung mit vielen verschiedenen Ökosystemen. Der
geplante Nationalpark mit der Zuchtstation für die Senner Pferde, sowie die Heidelandschaften
am Stapel bieten ideale Möglichkeiten für Wanderungen und Radtouren, die ebenfalls alle zwei
Jahre stattfinden. Zur Förderung der Allgemeinbildung und der Werteerziehung verfolgt die
Schule folgende Absichten:
Ausgedehnte Naturkontakte und die Auseinandersetzung mit Ökosystemen ermöglichen
ein intensiveres Verständnis der Natur, deren Bedeutung für den Menschen und die
Zukunft.
Die
an der frischen Luft ist ein Beitrag zur gesunden Lebensführung.
Die Schülerinnen und Schüler werden aktiv beteiligt und somit findet eine Förderung von
Sozialkompetenzen, Verantwortungsbewusstsein und Selbstbestimmung statt.
Die Kompetenzen, die NABU, Biologische Stationen und GNS bieten, können mit einbezogen
werden.
Eine unterrichtliche Vorbereitung im Fach Biologie, Chemie, Erdkunde oder
Sport dient der intensiven Auseinandersetzung mit der Natur. Die Wanderungen
sind meistens als Sternwanderungen konzipiert, um der Idee einer Stärkung des
Gemeinschaftsgefühls gerecht zu werden. Bisher hatten die Schulwandertage die
Städte Bremen, Köln, Bielefeld, Essen, Hannover, Münster und Dortmund zum Ziel.
3. Klassenfahrten
An der Realschule Augustdorf finden in den Jahrgangsstufen 6 und 10 mehrtägige Klassenfahrten
statt.
3.1. Klassenfahrt im 6. Schuljahr
In der Erprobungsstufe wird eine vier- bis sechstägige Klassenfahrt
durchgeführt.
Die Klassenfahrt soll die Klassengemeinschaft stärken, das soziale Miteinander fördern und zum
Kennenlernen und Begreifen von natürlichen und kulturellen Eigenheiten beitragen, die im
Vorfeld unterrichtlich thematisiert wurden, z. B. in Form einer schriftlichen Ausarbeitung.
Die Kosten sollten 350 Euro nicht überschreiten.
3.2. Studienfahrt im 10. Schuljahr
Im Verlauf der Klassenstufe 10 unternehmen die Schülerinnen und Schüler als Klasse oder
Gruppe der Jahrgangsstufe eine vier- bis fünftägige Studienfahrt innerhalb Deutschlands oder
ins angrenzende Ausland. Die Fahrt muss einen fachlichen, kulturellen oder sportlichen
Schwerpunkt haben, der im Unterricht vorbereitet wird.
Die Kosten für diese Fahrt sollten 400 Euro nicht überschreiten. Die Klassenlehrerinnen und
Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 10 einigen sich auf einen gemeinsamen Termin für
die Fahrt.
3.3. Fahrten in anderen Jahrgangsstufen
Darüber hinaus können in anderen Jahrgangsstufen die Wandertage zu einer mehrtägigen Fahrt
zusammengelegt werden. Die Gesamtkosten dieser Fahrt dürfen 80,- € nicht übersteigen.
3.4. Fahrten ins Ausland im Rahmen des Fremdsprachenunterrichts
Um die im Unterricht erworbenen Fremdsprachenkenntnisse praktisch anzuwenden,
werden Fahrten nach Lüttich und London angeboten. Während dieser Fahrten haben
die Schüler die Möglichkeit, in die fremde Umgebung „einzutauchen“ und sich in
einem anderssprachigen Bereich zu behaupten. In der Jahrgangsstufe 8 fährt der
Französisch-Kurs eintägig nach Lüttich (Kosten circa 30 Euro). Bei
vorhandener Kapazität können Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe an der Fahrt
teilnehmen.
Die Englisch-Fachschaft bietet vorbehaltlich Teilnehmerzahl und Begleitung eine Fahrt nach
England an, wobei die Teilnahme fakultativ ist. Diese Fahrt wird alle zwei Jahre für die
Jahrgangsstufen 9 und 10 angeboten und dauert drei Schultage.
3.5.Regelungen zur Teilnahme
Klassenfahrten sind wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit in Schulen und
daher für jede Schülerin und jeden Schüler verpflichtend.
Da die Erfahrung in Augustdorf gezeigt hat, dass viele Schülerinnen und Schüler aus
unterschiedlichen Gründen an mehrtägigen Klassenfahrten nicht teilgenommen haben, gelten
folgende Regelungen:
In der Klassenstufe 6 soll die Teilnahme im Sinne der pädagogischen Ziele, wie der Förderung
der Klassengemeinschaft, gewährleistet werden. Um dem Charakter einer Klassenfahrt gerecht zu
werden, ist es wünschenswert, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen.
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10, die nicht an mehrtägigen Studienfahrten
teilnehmen besuchen für die Dauer der Studienfahrt den Unterricht der Jahrgangsstufe 9.
3.6. Begleitung auf Klassenfahrten
An einer Klassenfahrt nehmen in der Regel zwei Lehrkräfte pro Klasse als Aufsichtspersonen
teil. Fahren mehrere Klassen zu einem Ziel, so bilden sie eine Gruppe. Besteht diese Gruppe aus
mehr als 30 Schülerinnen und Schülern, muss eine dritte Lehrkraft oder Erziehungsberechtigte
mitfahren. Ab einer Gruppenstärke von 40 wird es erforderlich, eine weitere Aufsichtsperson
hinzuzuziehen.